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Leistung · Unfall- & Schadengutachten

Ihr Unfallschaden, vollständig dokumentiert

Nach einem Unfall muss Ihr Schaden sauber festgehalten werden, bevor etwas repariert oder verschoben wird. Genau das mache ich. Persönlich und vor Ort, unabhängig von jeder Versicherung.

Schadengutachten

Fahrzeug  · Kennzeichen 

  • Reparaturkosten (ortsübliche Stundensätze)
  • Merkantile Wertminderung
  • Dauer des Nutzungsausfalls
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert
  • Vorschäden & Abgrenzung

Fotodokumentation & Messwerte im Anhang

Beispielhafte, anonymisierte Darstellung. Diese Positionen enthält Ihr Gutachten.

Was das Gutachten leistet

Mehr als eine Reparatur-Schätzung

Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparatur. Mein Gutachten dokumentiert den kompletten Schaden beweissicher und beziffert auch die Positionen, an die anfangs kaum jemand denkt: Wertminderung, Nutzungsausfall, bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert.

Genau dieser Beweiswert macht den Unterschied. Vor Gericht und gegenüber der Versicherung zählt, was dokumentiert ist.

Beschädigte Seitenpartie eines Fahrzeugs, dahinter entsteht die Schadenkalkulation am Tablet (KI-generiertes Bild)
KI-generiertes Bild

Wer zahlt?

Im Haftpflichtfall meist nicht Sie

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt üblicherweise die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Sie sind Teil Ihres Schadens (§ 249 BGB). Das gilt oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Welcher Weg passt, sage ich Ihnen.

Kasko oder Teilschuld? Bei Kasko- oder selbstverschuldeten Schäden übernimmt die eigene Versicherung ein unabhängiges Gutachten meist nicht. Die Kosten klären wir dann vorab. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig ersetzt.

Wer zahlt den Gutachter?

Ihr gutes Recht

Sie wählen den Gutachter

Die gegnerische Versicherung schlägt Ihnen gern ihren eigenen Gutachter vor. Annehmen müssen Sie das nicht. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 22.07.2014 – VI ZR 357/13).

Ich werde von Ihnen beauftragt und bin nur Ihnen verpflichtet. Neutral in der Feststellung, doch nie im Auftrag der Gegenseite.

Auch das übernehme ich

Nicht jeder Fall braucht das volle Gutachten

Kurzgutachten & Kosten­voranschlag

Bleibt der Schaden unter der Bagatellgrenze von rund 750 €, reicht oft ein Kurzgutachten. Das spart Ihnen Kosten.

Beweissicherungs­gutachten

Wenn der Hergang strittig ist oder ein Rechtsstreit droht, halte ich den Zustand fest, bevor die Reparatur Spuren verändert.

Unfall- & Vorschaden­check

Klarheit, was vom aktuellen Unfall stammt und was älter ist.

Auslandsschäden

Auslandsschaden? Auch das kenne ich

Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen hat Ihren Wagen beschädigt? Der Schaden wird trotzdem in Deutschland reguliert. Zuständig ist das Deutsche Büro Grüne Karte, das für die ausländische Versicherung einen deutschen Ansprechpartner benennt. Für Sie ändert sich am Wichtigsten nichts. Ihr Schaden muss vollständig dokumentiert sein. Ich erstelle das Gutachten wie bei jedem Haftpflichtschaden und vermittle Ihnen auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt, der sich mit Auslandsfällen auskennt.

Häufige Fragen

Zum Unfallgutachten

Was kostet es, wie schnell geht es, wie läuft es ab? Die häufigsten Fragen vor der Beauftragung.

Was kostet mich das Unfallgutachten?
Im unverschuldeten Haftpflichtfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten (oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 €). Zahlen Sie über Kasko oder tragen Sie eine Teilschuld, nenne ich Ihnen die Kosten vor dem Termin.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung.
Muss ich zur Begutachtung irgendwo hinfahren?
Nein, ich komme zu Ihnen. Steht der Wagen zu Hause oder schon in der Werkstatt, fahre ich dort hin. Sitzt der Schaden am Unterboden, brauche ich dafür eine Hebebühne.
Darf ich vor dem Gutachten reparieren lassen?
Warten Sie damit, bis der Schaden dokumentiert ist. Was schon repariert wurde, lässt sich hinterher kaum noch belegen.

Rückruf anfordern

Drei kurze Fragen.
Ich melde mich bei Ihnen

Keine Formular-Schlacht. Zweimal antippen, Name und Telefonnummer, fertig. Fotos vom Schaden schicken Sie mir danach per WhatsApp.

  1. 1 Sie beantworten drei kurze Fragen
  2. 2 Ich rufe zurück, in der Regel noch am selben Tag
  3. 3 Begutachtung bei Ihnen vor Ort

Lieber direkt sprechen? 01520 2089937·WhatsApp

Schritt 1 von 3

dauert ~1 Minute

Was ist passiert?

Antippen genügt. Sie kommen dann automatisch zum nächsten Schritt.

Wie stark ist der Schaden?

In diesem Fall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Ist der andere schuld, trägt meist dessen Versicherung die Gutachterkosten. Das kläre ich mit Ihnen am Telefon.

Die Kosten nenne ich Ihnen vorab am Telefon.

Wie erreiche ich Sie?

Wann erreiche ich Sie am besten? (optional)

Ihre Angaben nutze ich nur, um Sie zurückzurufen. Details: Datenschutz

Kostenlos & unverbindlich Rückruf meist noch am selben Tag

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