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Kosten

Was kostet ein Kfz-Gutachter?

Von Jasen Marcinek, Kfz-Sachverständiger · Stand: 10. Juli 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Frage für Sie meist zweitrangig. Dann trägt üblicherweise die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Trotzdem lohnt sich der Blick auf das Honorar. Wer weiß, wie es entsteht, erkennt auch ein unseriöses Angebot.

So berechnet sich das Honorar

Kfz-Sachverständige rechnen nicht nach Stunden ab, sondern nach der Schadenhöhe:

  • Grundhonorar: gestaffelt nach dem festgestellten Schaden (Reparaturkosten plus ggf. Wertminderung; beim Totalschaden der Wiederbeschaffungswert). Je größer der Schaden, desto umfangreicher Dokumentation und Verantwortung.
  • Nebenkosten: Fotos, Schreibkosten, Fahrtkosten, Porto. Übliche Größenordnungen: rund 2 € pro Foto, etwa 0,70 € pro Kilometer (von der Rechtsprechung anerkannte Sätze).

Als anerkannte Orientierung dient die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen): Sie bildet ab, was Sachverständige in Deutschland üblicherweise berechnen, und wird von Gerichten als Schätzgrundlage akzeptiert, ganz unabhängig davon, ob der Gutachter selbst BVSK-Mitglied ist.

Beispiel zur Größenordnung
Posten Betrag
Festgestellter Schaden rund 3.000 €
Grundhonorar (BVSK-Korridor HB V 2024) nach Schadenhöhe gestaffelt
Nebenkosten (Fotos, Fahrt, Schreibkosten) ca. 2 €/Foto · 0,70 €/km
Typisches Gesamthonorar etwa 650–800 € netto

Wer zahlt das? Beim unverschuldeten Unfall trägt dieses Honorar in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nicht Sie. Die drei Fälle im Detail: Wer zahlt den Gutachter?

Und so verschieben sich die Größenordnungen mit der Schadenhöhe. Grundlage ist das Grundhonorar plus die üblichen Nebenkosten (Fotos, Schreibkosten, Fahrtkosten), orientiert an der BVSK-Honorarbefragung 2024:

Schadenhöhe Übliches Gesamthonorar (netto)
um 1.500 € in der Regel etwa 500 bis 600 €
um 3.000 € in der Regel etwa 650 bis 800 €
um 6.000 € in der Regel etwa 900 bis 1.050 €
Totalschaden um 10.000 €¹ in der Regel etwa 1.150 bis 1.350 €

Orientierungswerte, keine Preisliste – das konkrete Honorar richtet sich nach der festgestellten Schadenhöhe und den Nebenkosten Ihres Falls. ¹ Beim Totalschaden zählt der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.

Wann Sie nichts zahlen – und wann doch

Unverschuldet und über der Bagatellgrenze? Dann sind die Gutachterkosten in der Regel Teil Ihres Schadensersatzes.

Im Detail: Nichts zahlen Sie in der Regel, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 € liegt – die Rechtsgrundlage ist § 249 BGB. Details und Sonderfälle: Wer zahlt den Gutachter?

Selbst zahlen heißt es üblicherweise bei Kaskoschäden, selbst verschuldeten Unfällen und echten Bagatellen. Und bei Teilschuld wird anteilig nach Haftungsquote ersetzt.

Wichtig: Ich rechne im branchenüblichen Rahmen ab, nachvollziehbar Posten für Posten. Und wenn ein Vollgutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, sage ich Ihnen das vor der Beauftragung. Nicht erst danach.

Vorsicht bei der Werbung mit „kostenlosen Gutachten“

Werbung mit pauschal „kostenlosen“ Gutachten sollte Sie stutzig machen. Wahr ist: Im unverschuldeten Haftpflichtfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung. Für Sie fühlt es sich dann kostenlos an. Aber pauschal stimmt das Versprechen nie: Bei Kasko, Bagatellschäden oder Mitschuld sieht die Lage anders aus. Seriös ist, wer Ihnen vorher sagt, welcher Fall Ihrer ist.

Was kosten Wertgutachten und andere Leistungen?

Außerhalb der Unfallregulierung gibt es keinen Schädiger, der zahlt. Das betrifft zum Beispiel ein Wertgutachten, einen Gebrauchtwagencheck oder einen Leasingrückläufer-Check. Diese Leistungen berechne ich nach Fahrzeug und Umfang; den Preis nenne ich Ihnen vorab verbindlich am Telefon.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe plus Nebenkosten, orientiert an der BVSK-Honorarbefragung.
  2. Im unverschuldeten Haftpflichtfall über der Bagatellgrenze trägt die Kosten meist die gegnerische Versicherung.
  3. Bei Kasko, Bagatelle oder Teilschuld sage ich Ihnen die Kosten vorher offen.

Sie wollen es für Ihren Fall konkret wissen? Ein kurzer Anruf genügt. Ich bin täglich bis 23 Uhr für Sie da.

Fragen zu Ihrem Fall? Zwei Minuten am Telefon reichen meist.

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Häufige Fragen

Zu den Kosten

Wie berechnet sich das Honorar eines Kfz-Gutachters?
Nach der Schadenhöhe, nicht nach Stunden: ein Grundhonorar abhängig vom festgestellten Schaden plus Nebenkosten (Fotos, Fahrt, Schreibkosten). Anerkannte Orientierung ist die BVSK-Honorarbefragung.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen?
Im unverschuldeten Haftpflichtfall oberhalb der Bagatellgrenze in der Regel nicht. Die Kosten trägt üblicherweise die gegnerische Versicherung. Bei Kasko oder Teilschuld gilt anderes.
Was kostet ein Wertgutachten?
Wertgutachten werden nach Fahrzeug und Umfang berechnet. Den Preis nenne ich Ihnen vorab verbindlich am Telefon, bevor Sie mich beauftragen.

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